Verein Eltern-Kind-Zentrum
Villa Kunterbunt
Ringstraße 70, 3500 Krems
Tel:
02732/79722
vil.kunterbunt@aon.at
villa.kunterbunt@
noe.familienbund.at
Häufig kommt es nach Trennung bzw. Scheidung von Elternpaaren zu eingeschränktem oder
abgebrochenen Kontakt des getrennt lebenden Elternteiles zum Kind. Das Kind hat jedoch das Recht
auf die Aufrechterhaltung ausreichender persönlicher Kontakte zwischen ihm und dem
Elternteil, bei dem es nicht lebt.
In Österreich wird seit dem Jahr 2001
Besuchsbegleitung auf Basis gesetzlicher Grundlagen angeboten. In erster Linie ist sie Recht des
Kindes im Falle einer Trennung oder Scheidung seiner Eltern zur Aufrechterhaltung der Beziehung
zu jenem Elternteil, bei dem es nicht lebt.
Der Besuchsbegleiter ist neutraler
Ansprechpartner für Kinder und Eltern und unterstützt beide Elternteile in dieser
veränderten Situation beim (Neu-)Aufbau einer tragenden Beziehung zu ihrem Kind. Die
Besuchsbegleitung dient der Neu- oder Wiederanbahnung des persönlichen
Kontakts zwischen dem getrennt lebenden Elternteil der/des Minderjährigen
Die Menschen, die bei uns täglich aus und eingehen fühlen sich sehr wohl. Die Atmosphäre im
Eltern-Kind-Zentrum schafft Vertrauen und Sicherheit. Schwellenängste fallen hiermit weg.
In der Villa Kunterbunt besteht auch die Möglichkeit eine psychosoziale
Beratung oder Begleitung in Anspruch zu nehmen.